BGH prüft: rückwirkende Urheberabgabe für Drucker und PCs

Dieses Thema im Forum "Tech News" wurde erstellt von Carla Columna, 1. Mai 2014 .

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  1. 1. Mai 2014
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 13. April 2017
    Die Verwertungsgesellschaft VG Wort hatte im Namen der Urheber vier Gerätehersteller verklagt. Die Gesellschaft will eine rückwirkende Abgabe für Geräte, die zwischen 2001 und Ende 2007 verkauft wurden.

    Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft seit Mittwoch, ob Computerhersteller für Drucker und Computer nachträglich eine Gebühr entrichten müssen. Seit 2008 gilt eine solche Vergütung und ist im Kaufpreis enthalten. Die VG Wort vertritt die Urheberrechte von Autoren und Journalisten.
     
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