Webseiten betrachten mit urheberrechtlich geschützten Werken ist legal

Dieses Thema im Forum "Tech News" wurde erstellt von Carla Columna, 7. Juni 2014 .

  1. 7. Juni 2014
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 15. April 2017
    Der EuGH (Europäische Gerichtshof) Urteilt: Das aufrufen von Werken urheberrechtlich geschützten Werken im Web ist erlaubt.

    Die Internetnutzer könnten sich nun frei im Web bewegen, ohne zu befürchten, dass sie gegen Urheberrechtsgesetze verstoßen. Schließlich habe der EuGH festgestellt, dass beim Browsen lediglich flüchtige Kopien erstellt werden.

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    Das gezielte herunterladen von urheberrechtlich geschützten Werken oder das ausdrucken ist nicht mit einbegriffen.

    Die Kopien auf dem Bildschirm und im Cache der Festplatte eines Computers, die für das Betrachten einer Webseite erstellt werden, erfüllen nach Ansicht der Richter die Voraussetzungen, um vom Schutz der europäischen Urheberrechtsrichtlinie ausgenommen zu werden.

    Auch das nutzen von Streaming-Angeboten könnten damit legal sein auch wenn sie Urheberrechtlich geschützt sind. Allerdings ist das Anbieten und Verbreiten weiterhin verboten.

    Quellen: Urteil des Europäischen Gerichtshofs
     
  2. 7. Juni 2014
    AW: Artikel: Webseiten betrachten mit urheberrechtlich geschützten Werken ist legal

    Das ist natürlich krass
     
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