Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen EU-Recht

Dieses Thema im Forum "Tech News" wurde erstellt von Carla Columna, 8. April 2014 .

  1. 8. April 2014
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 15. April 2017
    Der Europäische Gerichtshof sieht einen "besonders schwerwiegenden Eingriff der Richtlinie in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten". Die Bürger könnten sich ständig überwacht fühlen.

    Auch wenn bereits erwartet worden war, dass das höchste europäische Gericht die zugehörige EU-Richtlinie für ungültig erklärt, wollte die Große Koalition an der Vorratsdatenspeicherung festhalten.

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    EuGH sagt: aus den Daten, die mit der Vorratsdatenspeicherung gesammelt werden, "können sehr genaue Schlüsse auf das Privatleben der Personen [...] gezogen werden, etwa auf Gewohnheiten des täglichen Lebens, ständige oder vorübergehende Aufenthaltsorte, tägliche oder in anderem Rhythmus erfolgende Ortsveränderungen, ausgeübte Tätigkeiten, soziale Beziehungen und das soziale Umfeld". Die Richter sehen daher einen besonders schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte des Privatlebens.

    Quelle: heise.de
    Weitere FAQ: FAQ zu Vorratsdatenspeicherung: Was das EuGH-Urteil bedeutet | tagesschau.de
     
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