GEMA: erfolgreiches Urteil gegen Alphaload
Die GEMA hat einen weiteren juristischen Sieg im Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen im Internet erzielt. So freut sich die Musikverwertungsgesellschaft über ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg, demzufolge der kommerzielle Usenet-Zugangsanbieter Alphaload Downloads des geschützten GEMA-Bestandes zu unterbinden seien.
Der Plattformbetreiber, der Schweizer Walea GmbH, müsse dafür Sorge tragen, dass Dateien mit den monierten Werken über den Dienst "nicht mehr auffindbar sind und nicht mehr heruntergeladen werden können".
Alphaload unterstützt seine Kunden kostenpflichtig bei der Suche nach Inhalten in Newsgroups und erlaubt Downloads über eine spezielle Software. Die GEMA hatte sich vor allem an der Werbung des Anbieters gestoßen, dass Nutzer anonym und sicher vor Rechtsverfolgung auf Filme, MP3-Dateien, Software oder Computerspiele zugreifen können.
Das Schweizer Unternehmen ist dazu verurteilt worden, sämtliche Werbeaussagen für eine illegale Nutzung des Dienstes einzustellen.
Die GEMA ging parallel auch gegen die Anbieter UseNext sowie Usepirat vor und konnte dabei die Schließung der Plattform Usepirate erreichen.
- Quelle: heise.de (GEMA vs. Alphaload)