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Wohne im 6 OG und habe füe 3 Wochen keinen Aufzug. Kann ich die Miete mindern und wenn ja, um wieviel?

Voraussetzung für eine Mietminderung ist IMMER, daß dem Vermieter eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels gesetzt wird. Erst, wenn der Vermieter den Mangel nicht innerhalb der Frist beseitigt, könnt Ihr die Kaltmiete mindern. 10 % der Kaltmiete würden im Rahmen liegen:

Mietminderungstabelle

Kann dieser Fall cor Gericht kommen und muss ich mir einen Anwalt suchen?

Also ich habe an einer Tankstelle getankt, für 15,20 und habe auch bezahlt, heute jedoch kommt ein Brief ovn der Polizei, der mich des angeblichen Tankbetrugs verdächtigt, wegen diesesn 15,20. Ich sollte angeblich nicht bezahlt haben. Ich bin heute hingefahren und wollte dies vernünfitg mit dem Besitzer klären. Der war leider nicht anzutreffen, stattdessen die MItarbeiierin, die die Anzeige gestellt hat. Ich habe den Bestizer angerufen und ihn gebeten, die Videoaufnahmen anzusehen. Er behauptet jedoch angeblcih dass er keine Kamera bseitzt, was ja total lächerlich ist, so was als Tankstellenbesitzer zu behaupten, da jeder in der Stadt weiß, dass er sehr wohl Kameras besitzt. Er sagte ich sollte mich an die Polizei wenden, was ich auch tun werde. Ich weiß ja, dass der Verdacht unbegründet ist und ich unschuldig bin und ich sicher nicht belangt werden kann. Jedoch frage ich mich, ob diese Angelegenheit vor Gericht kommen kann, wenn der Besitzer nur die Aussage von seinem Mitarbeiter hat und die Videobewiese nicht rausrücken will. Ich habe nähmlcih relativ wenig Lust, noch einen Anwalt einzuschalten, aus Kostengründen. Ich will ganz bestimmt nicht Anwaltskosten zahlen, wegen einer angeblich unbezahlten Tankrechnung von lächerlichen 15 Euro. Muss ich mir nun einen Anwalt suchen und Geld in diese Angelegenheit inbestieren, oder kommt diese Angelegenheit gar nicht erst vor Gericht?
Es ist nicht davon auszugehen, daß die Sache vor Gericht kommt. Sofern Du vorher noch nicht polizeilich aufgefallen bist, kannst Du davon ausgehen, daß das Verfahren am Ende gegen Dich eingestellt werden würde.
Wenn ein Ermittlungsverfahren gegen Dich läuft, kannst Du allerdings davon ausgehen, daß auch die Polizei schon auf die Idee gekommen ist, nach Überwachungsvideos zu fragen. Immerhin muß man Dir die Tat ja auch nachweisen und nicht Du mußt Deine Unschuld beweisen. Und da solltest Du ruhig erst mal abwarten, was am Ende bei raus kommt. Wenn man wider besseren Wissens jemanden zu Unrecht belastet, macht man sich immerhin selbst strafbar. Es wird also davon abhängen, was die Kassiererin denn tatsächlich bei der Polizei aussagen wird. Einen Rechtsanwalt solltest Du Dir in gar keinem Fall nehmen. Da stehen die Gebühren zu den maximal möglichen Konsequenzen nicht im Verhältnis.
Eine "Gegenanzeige" wegen falscher Verdächtigung ist im Übrigen sinnlos - solch ein Verfahren wird erst einmal eingestellt, bis über Dein eigenes Verfahren entschieden ist. Stellt sich dann raus, daß da wirklich jemand gelogen hat, ist ein solches Verfahren dann von Amts wegen einzuleiten. Da braucht man keine Anzeige erstatten.
Diesem einwandfreien Beitrag kann man vollumfänglich beitreten. DH
Kann auch nur raten: Gehe zur Polizei und sage denen, dass du bezahlt hast. Lege im Idealfall den Kassenbon / Kontoauszug vor.
Zu denken wäre dann wohl noch daran, dass wenn Du Beweisen kannst, dass du bezahlt hast, es auch noch eine nette Antwort ist, Strafanzeige gegen ihn zu stellen (§ 164 StGB Falsche Verdächtigung - dejure.org). Spätestens dann müsste er ja doch mal die Videobänder vorlegen.
schon ein netter Gedanke, denen zu zeigen, wohin die Lügerei führt, aber ich denke das ist zu kostspielig wegen dem Anwalt und den ganzen Verfahrenskosten.
Die Strafanzeige an sich ist kostenlos, und zur Polizei darfst du ja wohl so oder so hin.
Kannst ja mal drüber schlafen.
Geh zu Polizei und stell die Sache richtig,da hier Aussage gegen Aussage steht, kann es sein das die ganze Angelegenheit zum einen wegen Mangel an Beweise und zum anderen wegen Geringfügigkeit eingestellt wird. Vielleicht hast du ja noch die Tankquittung oder evtl. sogar mit Karte gezahlt? Außerdem hast du die Möglichkeit selber Anzeige gegen den Tankstellenbetreiber wegen übeler Nachrede zu stellen. Zum Anwalt würde ich an deiner Stelle erst gehen wenn ich etwas schriftliches vom gericht bekomme
Ja , nein Quittung hab ich leider nicht mehr, das liegt nämlich schon 2 Wochen zurück, aber ich habe mir schon überlegt den vll. selbst anzuzeigen, aber dann muss ich ja noch einen Anwalt anschalten, und dann kostet mich der Spaß doch schon relativ viel, denke ich.
Wozu den einen Anwalt wenn du dir sicher bist bezahlt zu haben? Du wirst ja wohl im Besitz einer Quittung sein. Ansonsten verlange einen Kassensturz dann müssen die 25,20€ an das Tageslicht kommen.
Nein, eine Quittung besitze ich nicht, bei DIESER Tankstelle geben die die Quittung nur wenn man danach verlangt. Außerdem habe ich am 15 getankt und ich finde die können nicht erwarten, dass ich jede Scheißquittung von ein paar Euro monatelang mit mir rumschlepp. Ja ich erkundige mich mal bei der Polizei, aber die haben gesagt, dass angeblich meine 15, 20 in der Kasse fehlen würden.
Also, wenn du ganz sicher bist, bezahlt zu haben, würde ich dies der Polizei erstmal versuchen darzulegen. Der Tankstellenbesitzer wird den Verdacht, den er gegen dich hat, ja irgendwie begründen müssen. Sollte die Sache aber tatsächlich vor Gericht verhandelt werden müssen, würde ich mir an deiner Stelle wirklich einen Anwalt nehmen. Sicher ist sicher.
ja die Tankstelle hat auch einen schlechten Ruf was das angeht. Der Mann ist mir auch nicht sehr geheuer.
Wenn er Dich anzeigt, dann muß er Beweise haben, sonst macht er sich Strafbar wegen Verleumdung! Die Beweise müßen vorgelegt werden! Gut wäre es, wenn Du die Quittung noch hast, dann ist das Ding sofort vom Tisch! Kommt leider öfter vor, wenn die von der Zapfsäule wegfahren, ein paar Meter weiter parken und dann erst bezahlen! Das sieht dann auf dem Video wie Tankbetrug aus
Hast du denn die Quittung nicht mehr? Wenn du mit Karte bezahlt hast, kannst du es auf dem Kontoauszug nachweisen.
Wenn du also irgendeine Art von Beweis hast, dann würde ich keinen Anwalt einschalten.
Hast du den Kassenbon? Wenn ja dann bist du aus der Sache raus. Wenn nein such dir nen Anwalt.

Potenzmittel-Hilft das in meinem Fall?

Hey,
ich war am Wochenende bei einer Freundin und wir wollten es miteinander machen.Sexuell finde ich sie attraktiv. Habe erst einen hochbekommen,aber jedesmal wenn ich ihn reinstecken wollte erschlaffte er. Ich war ziemlich nervös an dem Abend.
Würde er stehen,wenn ich dann so eine blaue Pille nehme? Im Internet steht,dass man davon nur einen Steifen bekommt wenn man auch erregt ist.
Ja, V!agra unterstützt die Durchblutung beim Geschlechtsorgan. Ansonsten kannst du dich auch von einer Spinne beissen lassen, es gibt eine Spinne, deren Biss du stundenlange Erektionen bekommst
Hat jemand die Übersetzung von bless the fall - white eyes wide shut?
Hii, also. Ich soche die Übersetzung von folgendem Text:
Bless the fall - white eyes wide shut
Kann mir jmd nen Link oder die Übersetzung geben? wär total lieb von euch.
know I'm not there to hold you
Look up see the sky that I do
You make me the happiest of men
I am the happiest of men

And if god takes me before you
I just want you to know I love you
And you made me the strongest of all men
I'll remain the happiest of men



You made me the happiest of men
I'll remain the happiest of men

I miss you
Baby close your eyes
Let's meet
In our dreams tonight

So, da ist mal der Originaltext
Ich weiß, ich bin nicht da, um dich zu halten,
Schau hinauf, sieh den Himmel, den ich sehe
Du machst mich zum glücklichsten aller Männer
ich bin der glücklichste aller Männer.

Und wenn Gott mich vor dir zu sich nimmt,
möchte ich nur, dass du weißt, dass ich dich liebe
und du hast mich zum stärksten aller Männer gemacht,
ich bleibe der glücklichste aller Männer

Ich vermisse dich,
Baby, mach deine Augen zu
Komm, wir treffen uns heute Nacht
in unseren Träumen.

Übersetzt von gusch.
Energieerhaltungssatz freier Fall?
Wie kann ich die Aufgabe mit dem Energieerhaltungssatz lösen?

Ein Junge steht auf einem 20 Meter hohen Turm und lässt einen Stein vom Rand des Turmes, Abstand zum Boden = 20 Meter fallen. g=10m/s^2. Wo ist der Stein nach einer Sekunde?


Klar ginge das einfach mit dieser Formel:

H=H0-1/2*a*t^2

Somit komme ich auf 15 Meter.
Wie kann ich die Aufgabe aber über den Energieansatz lösen?

Denn bei

Ekinmax=Epotmax komme ich am Ende auf 17,5 Meter?
Hier mein Ansatz:

m * g * h = 1/2 * m * v^2

-> m fällt raus

g*h = v^2

h = v^2/g

-> V=V0+1/2*a*t
-> V= 5m/s

einsetzen:

h=v^2/g = ^2 / 10 m/s^2
= 2,5 m

20m - 2,5m = 17,5m
Mein Fehler, natürlich

h=1/2*v^2 / g

h = 12,5/ g

h = 1,25 Meter

Wieso kommt da das falsche raus?

Richtig wäre mit Ausgangsformel siehe oben ja 5, wieso kann ich die Aufgabe denn nicht über den Energieansatz rechnen :-(?
m fällt raus "

Das stimmt zwar, aber bei dir fällt außerdem noch das "1/2" von "1/2mv^2" heraus - korrigiere das, und du kommst auf das korrekte Ergebnis.
oh, ja, noch ein zweiter Fehler hat sich eingeschlichen:
s = 1/2 at²
Aber:
v = at
Ergänzt leider immer noch nicht siehe Ergänzung
g * h = 1/2 * m * v^2
g*h = 1/2 * v^2
und nicht g*h = v^2
Gemacht, nun stehe ich bei:

h=1/2*v^2 / g

h = 12,5/ g

h = 1,25 Meter

Wieso kommt da das falsche raus?
Nach 1 s fällt der Stein mit 10 m/s.
g*h = 1/2*v^2
g*h =50 m^2/s^2
h=5
Wenn man die Energieänderung des Steines beim Fall betrachtet, kann man natürlich das Potential betrachten. Damit kann man auf einfache Weise die Energiedifferenz eines Objektes errechnen, wenn man das Objekt von einem Punkt A im Feld zu einem Punkt B im Feld bewegen würde.

Das Potential bildet man, indem man das Skalarfeld der wirkenden Kraft integriert. Dementsprechend würde der Lösungsweg über das Potential über dessen Ableitung gehen - womit man wieder bei Kräften, und damit bei deiner Ausgangsformel wäre.
Integral hatten wir leider noch nicht, Skalarfeld auch nicht, kannst du es bitte anders formulieren?

Wieso kann ich den Energieerhaltungssatz nicht nehmen?
Kannst du doch. Genauso wie Help4Fun es beschrieben hat. Ohne Integral- und Differentialrechnung wirst du nicht weit kommen.

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